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Illegale Push-Backs
Seit Jahren werden Geflüchtete unter Anwendung von Gewalt und Folter durch Grenzschützer:innen von EU-Mitgliedstaaten und der EU-Agentur FRONTEX am Übertritt der europäischen Grenzen gehindert. Deutsche Beamte waren mehrfach Zeuge und die deutsche Bundesregierung besitzt umfangreiche Kenntnisse der Menschenrechtsverletzungen: Doch anstelle sie zu unterbinden, wird die Aufklärung durch die CDU/CSU aktiv verhindert und FRONTEX, sowie der Grenzschutz finanziell unterstützt.
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Fakten & Hintergründe:
Push-Backs an den EU-Außengrenzen
Besonders die kroatische und griechische Polizei sind an Push-Backs beteiligt, wie auch FRONTEX und damit die deutsche Bundespolizei. Besonders im Mittelmeer, aber auch auf den Landwegen gehen die Grenzschützer:innen rigoros gegen Geflüchtete vor. Dies beinhaltet Gewalt und Folter und untergräbt das individuelle Recht auf Asyl. Dabei werden diese Grenzschützer:innen von der EU finanziert. So schenkte Deutschland z.B. der kroatischen Polizei 2020 Ausrüstung im Wert von 1,2 Millionen Euro.
- https://www.spiegel.de/ausland/griechenland-setzt-offenbar-fluechtlinge-auf-dem-meer-aus-a-14b5cf26-df90-4838-83c0-f5a2d6bdd7b9
- https://www.tagesschau.de/ausland/pushbacks-grenze-101.html
- https://www.dw.com/de/kroatien-pushbacks-im-interesse-der-eu/a-55702940
- https://www.deutschlandfunk.de/illegale-abschiebungen-an-der-eu-grenze-medien.2897.de.html?dram:article_id=503898
- https://www.ecchr.eu/pressemitteilung/millionen-fuer-pushbacks/
- https://twitter.com/IOM_Libya/status/1399399858906275840
- https://www.spiegel.de/ausland/uno-fluechtlingshilfswerk-zaehlt-hunderte-mutmassliche-pushbacks-a-01b3fb03-0af7-4643-aa48-e217729716eb
- https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-04/frontex-pushbacks-migranten-deutsche-polizisten-griechenland-bundesregierung-aufklaerung/komplettansicht
- https://www.theguardian.com/law/2019/jun/03/icc-submission-calls-for-prosecution-of-eu-over-migrant-deaths
- https://www.zeit.de/politik/2019-06/fluechtlingspolitik-eu-menschenrechtsverstoesse-anzeige
- https://forensic-architecture.org/investigation/seawatch-vs-the-libyan-coastguard
- https://verfassungsblog.de/menschenrechte-im-mittelmeer/
- https://www.statewatch.org/news/2020/july/pull-backs-by-the-libyan-coast-guard-complaint-filed-with-un-human-rights-committee/
Push-Backs unter Deutscher Beteiligung
Die Anwesenheit deutscher Einsatzkräfte bei Push-Backs im Rahmen von FRONTEX-Missionen, wurde durch zahlreiche NGOs und Investigativ-Journalisten dokumentiert. Dabei sind vor allem die Ereignisse am 17.06.2020 und am 10.08.2020 hervorzuheben. Während die Geflüchteten sich am 17.06.2020 in Seenot befanden, verlinkten Hilfsorganisationen wie Mare Liberum, die Deutsche Marine, die NATO und die Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer auf Twitter, um sie auf den Vorfall aufmerksam zu machen. Obwohl die Bundeswehr angab vor Ort gewesen zu sein und auch Videomaterial dies belegt, wurden die Boote erfolgreich in Richtung Türkei gedrängt. Die Kenntnis dieser Vorfälle hätte die deutsche Bundesregierung dazu veranlassen müssen direkt oder über Dagmar Busch, die vom Innenministerium in den Verwaltungsrat von Frontex entsandt ist, dafür zu sorgen, dass die Beteiligung von FRONTEX sofort beendet wird. Stattdessen entscheidet die Bundesregierung sich zu den Vorfällen nicht zu äußern. Warum? Aus Sicherheitsgründen und um die bilateralen Beziehungen zu Griechenland nicht zu gefährden, wie sich der Antwort von Dr. Helmut Teichmann, Staatssekretär im Bundesinnenministerium entnehmen lässt. Und da FRONTEX sich in den vergangenen Jahren als besonders vertrauenswürdig und transparent in der Aufklärung erwiesen hat, verweist die Bundesregierung gerne auf die internen Meldeverfahren FRONTEX‘, welche allen deutschen Bundespolizisten offen stehen. Doch für den Fall, dass doch mal etwas gemeldet wird, werden die Berichte laut FRONTEX- Beamt:innen „geschönt“ bevor sie weitergeleitet werden.
- https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-04/frontex-pushbacks-migranten-deutsche-polizisten-griechenland-bundesregierung-aufklaerung/komplettansicht
- https://www.bellingcat.com/news/2020/10/23/frontex-at-fault-european-border-force-complicit-in-illegal-pushbacks/
- https://mare-liberum.org/de/involment-germany-illegal-pushbacks-aegean/
- https://www.youtube.com/watch?v=pfEoSPFWHQI
- https://twitter.com/alarm_phone/status/1273189868756258818?s=20
- https://www.spiegel.de/ausland/griechenland-setzt-offenbar-fluechtlinge-auf-dem-meer-aus-a-14b5cf26-df90-4838-83c0-f5a2d6bdd7b9
- https://twitter.com/g_christides/status/1332022446891950080
- https://www.spiegel.de/ausland/wie-frontex-chef-fabrice-leggeri-die-oeffentlichkeit-getaeuscht
- https://www.spiegel.de/ausland/frontex-skandal-horst-seehofer-deckte-offenbar-griechische-verbrechen-a-bd062e3f-e016-4f43-98a1-98cfe9757529
- https://twitter.com/teammareliberum/status/1273218227636764673?s=20
- https://twitter.com/Bw_Einsatz/status/1273655570957062144?s=20
- https://twitter.com/SARwatchMED/status/1288047084504076289?s=20
- https://taz.de/Push-backs-von-Gefluechteten/!5687089/
- Frage 1-4: Antwort auf die kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Drucksache 19/27094
- Frage 26: https://dserver.bundestag.de/btd/19/203/1920374.pdf
- Frage 17, 18: Antwort auf die kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Drucksache 19/27094
- https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/frontex-pushbacks-101.html
Gebrochene Rechte:
Unterlassene Hilfeleistung
§ 323c StGB
Körperverletzung im Amt
§ 340 StGB
Non-Refoulement
Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 19 Europäische Grundrechte Charta, Art. 78 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Recht auf Asyl
Art. 18 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Recht auf Freiheit
Art. 5 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 6 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 9 Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte
Recht auf Leben
Art. 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 6 Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte
Verbot der Folter
Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 7 des römischen Statuts des internationalen Strafgerichtshofs
Verbot der willkürlichen oder unrechtmäßigen Festnahme oder Haft
Art. 5 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 6 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 9 Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte
Unterstützung der libyschen Küstenwache
Die sogenannte libysche Küstenwache fängt, im Auftrag der EU, Menschen auf ihrer Flucht über das Mittelmeer ab und schleppt sie völkerrechtswidrig zurück nach Libyen: Wo sie gefoltert, misshandelt, vergewaltigt werden. Diese Pull-Backs finden oft unter Beteiligung oder gezielter Koordination durch europäische Akteur:innen wie Malta oder FRONTEX statt. Anstatt gegen die Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, unterstützt die deutsche Bundesregierung unter CDU/CSU und SPD die libysche Küstenwache mit zweistelligen Millionenbeträgen.
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Fakten & Hintergründe:
Externalisierung
Die Gelder für die sogenannte libysche Küstenwache stammen vorrangig aus dem EU Emergency Trust Fund for Africa, welcher aus dem Development Fond gezogen wird. Damit dient er, seinem Ursprung nach, der Entwicklungshilfe und der Armutsreduktion. Gelder, die aus dem Development Fond stammen, unterliegen strikten Anforderungen: Die Projekte müssen über ein System zur Bewertung, Milderung und Überwachung ihrer Auswirkungen auf die Menschenrechte verfügen. Bei den Geldern für die libysche Küstenwache wird eine Ausnahme gemacht, hier ist es an den ausführenden Partner:innen, für die Einhaltung der Menschenrechte zu sorgen. Hier kommt es zu einem Bruch der rechtlichen Anforderungen des EUTF for Africa, des EU-Haushaltsgesetzes, sowie der demokratischen Prinzipien der Europäischen Union.
Abziehen und Kriminalisierung der Rettungsmissionen
Nachdem sich im Oktober 2013 vor Lampedusa mehrere Bootsbrüche ereigneten, in denen über 600 Menschen starben, initiierte Italien binnen kürzester Zeit ein eigenes staatliches Seenotrettungsprogramm. Mare Nostrum hatte als oberstes Mandat die Rettung von Menschen aus Seenot. Nachdem sich andere europäische Mitgliedstaaten nicht bereit erklärten, diese Operation mitzutragen, wurde sie nach nur einem Jahr im Oktober 2014 eingestellt. Als Reaktion auf die fehlenden staatlichen Rettungskapazitäten und das weiterhin stattfindende Sterbenlassen im zentralen Mittelmeer, sind nun zivilgesellschaftliche Strukturen gezwungen, diese Lücke zu füllen. Doch seit der Existenz der zivilen Seenotrettung wird seitens europäischer Staaten versucht, diese zu blockieren und zu kriminalisieren.
- https://www.zeit.de/politik/2019-06/fluechtlingspolitik-eu-menschenrechtsverstoesse-anzeige
- Heinrich-Böll-Stiftung - die zentrale Mittelmeerroute: https://www.boell.de/sites/default/files/2016-08-schmid_zentrale_mittelmeerroute.pdf
- Flüchtlingsrat Hamburg und Watch the Med Alarmphone - Libyen, das Elend der Flüchtlinge und die Politik der EU: https://www.fluechtlingsrat-hamburg.de/content/Referat_Libyen_VA_281117_Conni.pdf
Italien-Libyen-Deal
Der „Freundschaftsvertrag“ zwischen Italien und zwei Milizen in Libyen – die Al-Ammu-Miliz und Brigarde 48 -, wobei der Anführer von Al-Ammu Ahmed Dabbashi selbst Menschenschmuggler ist, wird von der EU befürwortet und unterstützt. Italien lieferte die technische Ausrüstung, Libyen verpflichtete sich im Gegenzug, die Migration über das Meer nach Italien zu stoppen. Libyen hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet und die Zustände in libyschen Lagern sind bekanntermaßen menschenverachtend. Hinzu kommt das Verhalten der libyschen Küstenwache im zentralen Mittelmeer. Im Auftrag der EU fängt sie die Menschen auf ihrer Flucht ab und schleppt sie völkerrechtswidrig zurück nach Libyen. Diese Pull-Backs finden oft unter Beteiligung oder gezielter Koordination durch FRONTEX und EUNAVFOR MED, statt. Dass die Bundesregierung über dieses Vorgehen in Kenntnis ist, ergibt sich aus einer kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (Frage 7: Antwort auf die kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Drucksache 19/17028). Auch der europäische Mitgliedstaat Malta toleriert das rechtswidrige Abfangen innerhalb seiner eigenen Such-und-Rettungszone und arbeitet mit der sogenannten libyschen Küstenwache gezielt zusammen, indem private Fischerboote mit Push-Backs beauftragt oder Handelsschiffe angewiesen, Gerettete nach Libyen zurückzuführen.
- https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-10/libyen-migranten-camp-italien-abkommen-migration
- https://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlingspolitik-italien-und-libyen-schliessen-umstrittene-fluechtlingsvereinbarung-1.3362307
- https://www.sueddeutsche.de/politik/flucht-italien-libyen-kuestenwache-1.4520410
- https://www.hrw.org/de/news/2018/07/26/eu/italien/libyen-streit-um-rettungsmissionen-gefaehrdet-leben
- https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/06/29/20180628-euco-conclusions-final/
Gebrochene Rechte:
Non-Refoulement
Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 19 Europäische Grundrechte Charta, Art. 78 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Verbot der Folter
Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 7 des römischen Statuts des internationalen Strafgerichtshofs
Recht auf Freiheit
Art. 5 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 6 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 9 Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte
Recht auf Leben
Art. 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 6 Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte
Recht auf Asyl
Art. 18 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Pflicht zur Hilfeleistung auf See
Art. 98 Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
Pflicht zur Rettung von Menschen aus Seenot
Art. 98 Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, Regulation 33, Chapter V, SOLAS Convention
Sterbenlassen im Mittelmeer
Die deutsche Regierung unter Führung der CDU spielt eine wichtige Rolle in der Absetzung der europäischen Seenotrettungsoperationen und der Implementierung von FRONTEX. Anstatt Menschen in Seenot zu retten, lässt man sie bewusst ertrinken und blockiert die zivile Seenotrettung. Die Folgen sind fatal: über 15.000 Geflüchtete sind seit 2014 im Mittelmeer ertrunken.
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Fakten & Hintergründe:
Das Vorgehen des Bundesverkehrsministeriums und die Unterstützung des Bundesinnenministeriums
Nachdem 2019 die Mare Liberum von der Berufsgenossenschaft Verkehr als zuständige Behörde an der Weiterfahrt behindert wurde, weil das erforderliche Schiffssicherheitszeugnis fehle, musste das Verwaltungsgericht Hamburg feststellen, dass dies unrechtmäßig war und die Behörde die Vorschriften falsch angewendet hatte. Daraufhin erließ das Bundesverkehrsministerium am 3. März 2020 die 19. Schiffsicherheitsanpassungsverordnung (Bundesgesetzblatt I 2020, 412). Nach der neuen Regelung bedürfen Rettungsschiffe eines Zertifikats, dessen Kriterien, denen von beruflicher Schifffahrt gleichen und von den NGOs nicht erfüllt werden. Mit Festhalteverfügungen vom 4. September 2020 untersagte das BVMI daraufhin das Auslaufen und die Weiterfahrt der Schiffe Sebastian K und Mare Liberum. Doch auch dieser Akt war rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Hamburg feststellte, denn die zugrundeliegende Regelung verstieß gegen die Notifizierungsrichtlinien der EU, sodass die Vorschrift unanwendbar ist. Später wurde bekannt, dass dieser Mangel dem Ministerium durchaus bewusst war. Verkehrsminister Scheuer und Innenminister Seehofer drängten dennoch beide darauf, Wege zu finden die zivile Seenotrettung zu unterbinden, ohne dabei für eine staatliche Alternative zu sorgen. Dass die Dysfunktionalität und die nicht ausreichenden Ressourcen staatlicher SAR zu dem Verlust von Menschenleben auf See führt, zeigt sich an zahllosen Berichten.
- https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/libyen-migration-menschenrechtsverletzungen-haftzentren
- https://www.zeit.de/politik/2019-06/fluechtlingspolitik-eu-menschenrechtsverstoesse-anzeige
- https://fragdenstaat.de/blog/2020/12/24/seehofer-scheuer-seenotrettung-brief/
- https://fragdenstaat.de/blog/2020/09/19/schiffssicherheitsverordnung-bmvi-scheuer/
- https://verfassungsblog.de/wenn-der-vorhang-faellt/
- https://www.spiegel.de/politik/deutschland/seenotrettung-andreas-scheuer-scheitert-vor-gericht-gegen-mare-liberum-a-c0d13032-b7a7-4c6b-8fe2-f9d1959e364e
- https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/14386034/pressemitteilung/
- https://twitter.com/ErikMarquardt/status/1383396186946621449
- https://www.spiegel.de/ausland/griechenland-wie-horst-seehofer-die-aufklaerung-im-frontex-skandal-behindert-a-042669cd-5d44-4060-a7ca-62efb60355fc
- https://www.tagesschau.de/investigativ/hsb/seenotrettung-143.html
Unmenschliche Lager
2016 war die CDU maßgeblich für das EU-Türkei Abkommen verantwortlich. Eine der Folgen war die Bildung von menschenunwürdigen Lagern auf den griechischen Inseln. Menschen werden in Lagern über Jahre systematisch ihrer Grundrechte beraubt und selbst nach dem Brand des größten Lagers Moria 2020, blockierte die Bundesregierung unter der CDU/CSU und SPD die Aufnahme und Evakuierung Schutzsuchender.
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Fakten & Hintergründe:
EU-Türkei-Abkommen
„Jetzt sagen sie: Wir haben die Krise gelöst, weil wir sie nicht sehen, nicht riechen und nicht hören können.“, sagt Gauri van Gulik, die stellvertretende Europavorsitzende von Amnesty International Das Abkommen vom 18. März 2016 hat eine Rückführung aller irregulären Migrant:innen in die Türkei zur Folge, solange diese kein Asyl beantragt haben oder deren Antrag gemäß der Asylverfahrensrichtlinie als unbegründet oder unzulässig abgelehnt wird, weil die Türkei als sicherer Drittstaat gilt. Die Kosten für die Rückführung werden von der EU getragen, zusätzlich erhält die Türkei ca. 6 Mrd. € von der EU. Dabei hat die türkische Regierung vor allem bei der zweiten Charge (3 Mrd. €) sehr weite Handhabe, wo die Gelder eingesetzt werden.
- https://www.youtube.com/watch?v=k8SniChB9nY
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/MEMO_16_963
- https://www.infomigrants.net/en/post/1879/the-euturkey-refugee-deal--explained
- https://app.handelsblatt.com/politik/international/migration-mehr-geld-weniger-kontrolle-tuerkei-setzt-sich-beim-zweiten-teil-des-fluechtlingsdeals-durch/25247800.html?ticket=ST-2995963-hJwh6TIgLAi0QMZDPRUI-ap6
- http://aei.pitt.edu/97355/
Gebrochene Rechte:
Recht auf Leben
Art. 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 6 Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte
Recht auf Asyl
Art. 18 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Menschenwürde
Art 1. Grundgesetz, Art. 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 1 Europäische Menschenrechtskonvention
Bewegungsfreiheit
Art. 2 Abs. 2 S.2 Grundgesetz
Recht auf Unversehrtheit
Art. 3 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Religionsfreiheit
Art. 4 Grundgesetz, Art. 10 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 9 Europäische Menschenrechtskonvention
Recht auf Freiheit und Sicherheit
Art. 6 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 5 Europäische Menschenrechtskonvention
Recht auf ein faires Verfahren
Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention
Gesundheitsschutz
Art. 35 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Recht auf Kommunale Selbstverwaltung
Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 4 Abs. 2 Satz 1 EUV
Schutz von Ehe und Familie
Art. 6 Grundgesetz, Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 7, sowie Art. 33 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Verbot der Folter
Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 7 des römischen Statuts des internationalen Strafgerichtshofs
Rechte des Kindes
Art. 24 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung
Art. 19 Europäische Charta der Grundrechte
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